Taufe

Bild: Pixabay / smok13

Kindertaufe oder Erwachsenentaufe?

Früher war es klar: Ein neugeborenes Kind wurde so schnell wie möglich getauft. Heute sehen wir das zum Glück entspannter: Das Wohl des Kindes hängt nicht daran, ob es als Baby getauft wurde oder nicht. Die Taufe ist ein Zeichen, das auf Gottes Liebe verweist. Und für diese Zeichenhandlung gibt es verschiedene Anlässe im Lebenslauf.

  • Bei der Säuglingstaufe steht der Dank für das Leben des Kindes im Vordergrund. Und wie das Leben ein Geschenk ist, so ist auch Gottes Liebe ein Geschenk. Es kommt nicht darauf an, was das Baby darüber denkt. Am Anfang steht die Taufe, das Verstehen folgt später (Konfirmation als Bestätigung der Säuglingstaufe).
  • Bei der Kindertaufe wird ein Kindergarten- oder Grundschulkind getauft. Die Tauffrage richtet sich hier nicht an die Eltern, sondern an das Kind. Es entsteht eine neue Symbolik: Das Kind hat kindliche Gedanken über Gott und das ist gut so! "Lasst die Kinder zu mir kommen", sagt Jesus. Der Kinderglaube hat sein eigenes Recht, denn zumeist entsteht daraus ein Glauben, der für das ganze Leben trägt.
  • Die Erwachsenentaufe ist die ursprüngliche Form der Taufe. Wenn wir z.B. Hauptkonfirmanden in der 8. Klasse taufen, dann wird schnell deutlich: Das ist meine Entscheidung. Erwachsenentaufen feiern wir in der Osternacht, so wie es die ersten Christen schon vor 2.000 Jahren taten. Glaube ist hier kein Kinderkram mehr, sondern es ist tatsächlich ein bewusster Schritt, den ich als erwachsener Mensch gehe.

Tauf-Gottesdienste für Kinder

Jeden Monat bieten wir mindestens einen Tauf-Gottesdienst in unserer Gemeinde an. Wer sich zuerst anmeldet, kann Termin und Ort des Gottesdienstes bestimmen. Bisher sind folgende Termine geplant:

  • Sa, 04.07. 15:15 Uhr Tauf-Gottesdienst in der Liebfrauenkirche Moringen (Barbara Lüskow), noch 2 Tauffamilien frei
  • So, 19.07. 11:00 Uhr Tauf-Gottesdienst in der Liebfrauenkirche Moringen (Barbara Lüskow), noch 2 Tauffamilien frei
  • So, 06.09. 11:00 Uhr Tauf-Gottesdienst in der Liebfrauenkirche Moringen (Matthias Lüskow), noch 2 Tauffamilien frei
  • Sa, 19.09. 14:00 Uhr Tauf-Gottesdienst in der Kapelle Behrensen (Matthias Lüskow), noch 2 Tauffamilien frei
  • weitere Termine nach Absprache (Kontakt: Kirchenbüro)

Pro Taufgottesdienst werden maximal 3 Tauffamilien angenommen, damit es für alle persönlich bleibt. Beim Tauffest am Pfingstsonntag an der Ducksteinquelle sind bis zu 5 Tauffamilien pro Gottesdienst möglich.

Wenn die Eltern es wünschen, kann die Taufe auch im Hauptgottesdienst gefeiert werden. Im Hauptgottesdienst nehmen wir maximal 1 Tauffamilie an, um eine gute Balance zwischen Gemeindegottesdienst und Taufhandlung zu erhalten.

Taufbild: Uschi Theiß

Tauffrage an Eltern und Paten

Bei einer Säuglingstaufe übernehmen die Eltern und Paten die Verantwortung für die christliche Erziehung des Kindes. Die Tauffrage lautet in unserer Gemeinde:

   „Wollt ihr eurem Kind den christlichen Glauben nahe bringen,
   damit es Hoffnung findet für sein Leben?
   Wollt ihr mit eurem Kind in der christlichen Gemeinde leben,
   damit auch eure Hoffnung lebendig bleibt?
   So antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe!“

Das Versprechen ist ein Wagnis. Ob Ihr Kind den christlichen Glauben später für sich selbst bejahen kann (= Konfirmation), steht nicht in unserer Hand. Aber als Eltern und Paten können Sie immer wieder Spuren legen. Dabei unterstützen wir Sie als Gemeinde (Ev. Kita Moringen, Kirche mit Kindern, GenerationenkircheMini-Konfis, Zeltlager).

Müssen die Eltern in der Kirche sein?

Seit 2019 ist es in der Landeskirche Hannovers möglich, dass Eltern ihr Kind taufen lassen können, auch wenn sie selbst nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Wir haben das ein paar Mal ausprobiert, davon aber wieder Abstand genommen. Bei einem Säugling oder Kleinkind wissen wir nicht, wem wir in diesem Fall die Tauffrage eigentlich stellen sollen: Können die Paten tatsächlich eine christliche Erziehung des Kindes versprechen, wenn die Eltern sich nicht daran beteiligen?

Deshalb gilt in unserer Kirchengemeinde momentan, dass bei der Taufe eines Säuglings oder eines Kleinkindes mindestens ein Elternteil Mitglied einer christlichen Kirche sein muss (egal ob evangelisch, katholisch oder orthodox).

Bei Schulkindern und Konfirmanden sieht es anders aus: Hier richtet sich die Tauffrage an die Kinder und Jugendlichen selbst. Möchte ein Schulkind oder Jugendlicher getauft werden, obwohl die Eltern nicht in der Kirche sind, dann freuen wir uns über den Wunsch des Kindes und setzen diesen natürlich um, insofern die Eltern einverstanden sind.

Müssen die Paten in der Kirche sein?

Das Patenamt bei einer Taufe ist ein kirchliches Amt. Deshalb müssen die Paten eines Kindes auch Mitglied einer christlichen Kirche sein (egal ob evangelisch, katholisch, orthodox). Vielleicht kann man diese Regelung mit der Jugendfeuerwehr vergleichen: Der Ausbilder bei der Jugendfeuerwehr muss auch Mitglied in irgendeiner Feuerwehr sein, sonst kann er den Kindern und Jugendlichen nicht nahe bringen, was es bedeutet, sich bei der Feuerwehr für andere Menschen einzusetzen.

Natürlich gibt es viele Familien, die gar kein Feuerwehrmitglied, also Kirchenmitglied, in ihrer Familie haben. Eine Taufe kann auch ohne Paten erfolgen. Man muss eben nicht das letzte verbliebene Kirchenmitglied im Familien- oder Freundeskreis ausfindig machen, um eine Taufe zu ermöglichen.

Familienangehörige und Freunde, die für das Kind da sein möchten, können Sie privat selbstverständlich frei einsetzen, nur dass es dann keine offiziellen Taufpaten mit Eintrag im Kirchenbuch sind. Statt von „Taufpaten“ sprechen wir hier einfach von „Taufzeugen“. Selbstverständlich dürfen auch Taufzeugen im Gottesdienst mitwirken, ohne dass für andere Besucher ein Unterschied zu offiziellen Taufpaten erkennbar wird.

Benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung zur Taufe benötigt unsere Sekretärin Marita Stadniczuk folgende Unterlagen:

  • Stammbuch mit Geburtsurkunde Ihres Kindes und Bescheinigung für religiöse Zwecke.
  • Kirchenmitgliedschaft der Eltern: Falls Sie von auswärts kommen und nicht in unserer Kirchengemeinde gemeldet sind, benötigen wir eine Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.
  • Kirchenmitgliedschaft der Paten: Weil das Patenamt ein kirchliches Amt ist, ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche Voraussetzung für die offizielle Übernahme der Patenschaft. Paten, die nicht in unserer Kirchengemeinde gemeldet sind, benötigen einen sog. Patenschein der Kirchengemeinde, zu der sie gehören.