Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer in Niedersachsen beträgt 9% der Einkommensteuer. Die Höhe der Beiträge berücksichtigt die finanzielle Situation der Mitglieder. Wer wenig verdient, zahlt weniger. Wer viel verdient, zahlt mehr. Der einkommensbasierte Mitgliedsbeitrag bringt das christliche Menschenbild zum Ausdruck: Die finanziell Stärkeren unterstützen die finanziell Schwächeren.

Monatseinkommen (brutto) ledig,
StKl. I;
verheiratet,
StKl. IV
verheiratet,
StKl. III
verheiratet,
1 Kind,
StKl. III/1
verheiratet,
2 Kinder,
StKl. III/2
2.000 € 15,12 € - - -
3.000 € 36,10 € 13,50 € 1,31 € -
3.500 € 47,77 € 22,68 € 7,97 € -
4.000 € 60,23 € 32,26 € 16,47 € 3,29 €

Mit Erstaunen haben die Landeskirchen vor einigen Jahren festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Kirchensteuern von Firmeninhabern stammt, die von ihrem Privatgewinn die reguläre Kirchensteuer entrichten. Das System der Solidarität ist nicht tot, sondern es lebt in unserer Kirche.

Wichtig für Großverdiener: Bei einem hohen Einkommen wird die Kirchensteuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Diese sog. Kappung der Einkommensteuer geschieht in Niedersachsen automatisch.

Verwendung der Kirchensteuer

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Verwendung von 100 € Kirchensteuer in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.

Quelle: Landeskirche Hannovers 2021

Was bedeutet diese Tabelle für unsere Kirchengemeinde vor Ort? Zunächst einmal zeigt die Übersicht, dass 69% Ihrer Kirchensteuer direkt vor Ort ankommen. Ein großer Teil davon sind Personalkosten. Das ist logisch, denn ein Großteil der kirchlichen Arbeit geschieht mit bezahlten Kräften (Gottesdienste für verschiedene Zielgruppen, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Trauungen, Seelsorge, Trauerfeiern, Flüchtlingsarbeit, diakonische Arbeit). Doch darüber hinaus gilt es in unserer Kirchengemeinde mit 3.800 Gemeindegliedern auch 8 historische Kirchen zu erhalten. Und in diesem bezahlten Umfeld finden Ehrenamtliche den Freiraum, sich selbst einzubringen – ganz so, wie sie es persönlich leisten möchten. All das ist nur möglich dank Ihrer Kirchensteuer. Mit einem einheitlichen Vereinsbeitrag könnten wir wohl ein paar Gottesdienste und Gemeindefeste feiern, aber von unseren Kirchen und Pastoren müssten wir uns trennen. Auch das kann Kirche sein. Aber im Moment sind wir sehr froh über die Kirche, die wir haben.

Kritik an der Kirchensteuer

Nahezu jeder Kirchenaustritt wird mit der Kirchensteuer begründet. „Warum zahle ich Jahr für Jahr Kirchensteuer, obwohl ich die Angebote der Kirche selten nutze?“ In der Tat ist die Kirchensteuer ein seltsames Beitragssystem: Finanziert wird die kirchliche Arbeit von den Erwerbstätigen, doch in der Praxis ist die kirchliche Arbeit vor allem auf Kinder und Jugendliche sowie auf Senioren und hilfsbedürftige Menschen ausgerichtet.

Sich freiwillig für eine Steuer zu entscheiden, das ist nicht gerade die beste Werbemaßnahme für eine Mitgliedschaft in der Kirche. Natürlich ist die Kirchensteuer mathematisch gerecht. Dennoch kommen wir um eine Reform des Mitgliedsbeitrags nicht herum. Eine gute Möglichkeit wäre z.B. eine Sozialsteuer für alle Bürger. Das würde bedeuten, dass jeder Bürger Jahr für Jahr neu entscheiden kann, wer seine Sozialsteuer in diesem Jahr erhält: Greenpeace, das Rote Kreuz, Amnesty oder die Kirche. Damit hätten wir endlich eine Entkoppelung von Kirchenmitgliedschaft und Beitragszahlung und zugleich wäre die Kirchensteuer auch kein Austrittsgrund mehr, weil die Sozialsteuer für jeden Bürger anfällt.

Bis es soweit ist, werden wir aber mit der Kirchensteuer leben müssen. Und weil sie mathematisch gerecht ist, gibt es auch keine Möglichkeit einer „alternativen Mitgliedschaft“ vor Ort mit Rabattsystem oder Ähnlichem.